Ampel-Koalitionspartner SPD: vertrauenswürdig?

 

Nach den Korruptionsskandalen in CDU/CSU neigen Sozialliberale zur Wahl für eine Ampelkoalition, die mit den Grünen und der SPD durch die FDP wirtschaftsliberal ergänzt würde.

Vorbild für die Ampelkoalition ist seit 2016 die Regierung in Rheinland-Pfalz, die von der hochgeachteten Ministerpräsidentin Malu Dreyer seit 2016 geführt, durch die Wählerschaft im März 2021 bestätigt wurde.

1. Ministerpräsident Kretschmann gegen Ampelkoalition.

Deshalb mag erstaunen, dass der angesehene, im Amt bewährte Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), erneut mit der erheblich diskreditierten CDU koalieren will, obwohl in seiner Parteibasis und von der SPD der Wechsel zu einer Ampelkoalition gefordert wird.

Ministerpräsident Kretschmanns Entscheidung wird von der Vorsitzenden der Grünen Jugend scharf kritisiert. Dieser Protest ist eine durchaus gewichtige Hypothek für Kretschmann. Denn Anna Peters ist eine durch akademische Leistung und sowohl umwelt- wie genderpolitisches Engagement auf nationaler und internationaler Ebene herausragend qualifizierte Persönlichkeit mit starker Wirkung in der “progressiv“ orientierten Öffentlichkeit. Anna Peters könnte eine wichtige Rolle spielen, wenn es auf Bundesebene zu einer Grün-Rot-Rot Regierung kommen sollte. Peters Ziel ist eine “Transformation“ der Marktwirtschaft, um den “Gerechtigkeitskampf“ für Klima- und Umweltpolitik sowie für Gleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu führen. Diese Forderungen stehen im Zentrum des Wahlprogramms 2021 der Grünen.

Warum setzt sich Kretschmann über solch profilierte Gegnerschaft in der grünen Parteibasis hinweg, die eine Ampel-Koalition mit SPD und FDP fordert? Eine mögliche Antwort könnte im Verhalten von SPD-Spitzen auf Bundesebene gesucht werden.

2. Die SPD als Koalitionspartner in der Bundesregierung.

2.1. Koalitionsvertrag 2018: Vertrauen durch Kompromiss.

Im Koalitionsvertrag 2018 *1), dem wir SPD-Mitglieder mehrheitlich zugestimmt haben, verpflichteten sich CDU/CSU und SPD als tragende Parteien der Bundesregierung im Regierungshandeln zu abgestimmter, konsensorientierter Kompromiss-Suche.

Dazu heißt es im Koalitionsvertrag ausdrücklich: In allen wichtigen Verfahrens-, Sach- und Personalfragen verpflichten sich die Bundesregierung, die Parteien CDU/CSU und die SPD, ebenso wie ihre Fraktionen im Deutschen Bundestag für die gesamte Dauer der 19. Wahlperiode dazu, dass in kooperativer Weise “Konsens“ hergestellt wird. *1), Abschnitt XIV.

Diese Selbstbindung an die Bestimmungen des Koalitionsvertrags zur Arbeitsweise der Bundesregierung, der Fraktionen und der Parteien dient einem zentralen politischen Ziel der GroKo-Bundesregierung: „Wir wollen das Vertrauen in die Demokratie und in unsere staatlichen Institutionen stärken.“ *1)

2.2. SPD: Opposition trotz Regierungsverantwortung

Gewiss sind im Wahlkampf für die Entscheidung am 26. September 2021 die Unterschiede zwischen CDU/CSU und SPD herauszuarbeiten. Jedoch ebenso gewiss ist, dass die Wählerschaft nicht toleriert, wenn die Parteien der GroKo-Bundesregierung vor Mitte Juli 2021 den Wahlkampf für den Bundestag eröffnen. Zumindest bis dahin haben sie Deutschland im Sinne des Koalitionsvertrages zu regieren.

Daher fällt es Wählerinnen und Wählern seit Ende 2020 zunehmend unangenehm auf, dass gerade die SPD unter den Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans nicht mehr zwischen Opposition und Regierungsverantwortung nach Koalitionsvertrag unterscheidet.

Schon seit Monaten wird eine grün-rot-rote Regierung von den SPD-Vorsitzenden als künftiges Regierungsbündnis “diesseits der CDU“ *2) propagiert. In der Folge betreibt die derzeitige Regierungspartei SPD in besonders wichtigen Fragen der Stabilität linke Oppositionspolitik:

  • gegen die von der CDU/CSU-SPD Bundesregierung 2015 eingerichtete Mindestlohn-Kommission der Sozialpartner;
  • gegen die maßgeblich von SPD-Finanzminister Peer Steinbrück initiierte Schuldenbremse im Grundgesetz;
  • und durch Missachtung der im Koalitionsvertrag im Abschnitt XIV. 5. hervorgehobenen “Europapolitischen Koordinierung“, was im folgenden als besonders schwerwiegender Verstoß zu werten ist.

2.3. SPD: Missachtung der “Europapolitischen Koordinierung“.

In der Europapolitik verstieß die SPD im Deutschen Bundestag gegen das Versprechen des Koalitionsvertrags (Abschnitt XIV. 5): „Um eine bestmögliche Vertretung deutscher Interessen auf europäischer Ebene zu erreichen … werden sich die Koalitionspartner … mit den Koalitionsfraktionen vorher eng abstimmen. Diese Abstimmungsverantwortung wird … im engen Zusammenwirken mit der Bundeskanzlerin und dem Vizekanzler wahrgenommen.“ *1)

Dieser Verstoß der SPD zeigte sich am 25. März 2021, als der Deutsche Bundestag mit über zwei Dritteln der Stimmen das “Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“ beschloss. *3)

Bundeskanzlerin Merkel ging deshalb in ihrer Regierungserklärung auf die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses ein und stellte fest: Der “Europäische Aufbaufonds ist ein nie da gewesener Fonds. Damit stellen die Mitgliedstaaten die Weichen für ein digitales, klimafreundliches und damit auch krisenfestes zukünftiges europäisches Wachstum … Es wird noch einmal deutlich gesagt werden: Dieser Aufbaufonds ist ein einmaliges, zeitlich und dem Zweck nach eng begrenztes Instrument.“ *4)

Die anschließende Aussprache wurde von der Regierungsbank aus durch Staatsminister Michael Roth (SPD, Auswärtiges Amt) begonnen. Roth erklärte: „Hinter diesem etwas technisch klingendem Begriff ´Eigenmittelsystem der EU` verbirgt sich sehr viel. Es gibt die einen, zu denen ich gehöre, die das als einen notwendigen und überfälligen Schritt in Richtung Fiskalunion Europäische Union ansehen.“ *4)  In einer EU-Fiskalunion könnten der EU permanente steuer- und kreditpolitische Zuständigkeiten zuwachsen. Dies würde einstimmig beschlossene Änderungen der EU-Verträge durch die einzelnen EU-Mitgliedsländer voraussetzen und z. B. in Deutschland außerdem eine Grundgesetzänderung, die eine zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags und der Stimmen des  Bundesrates erfordert. Solche Perspektive für die EU ist nicht durch die derzeitige Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart.

Mithin hat Roth als Regierungsmitglied im Bundestag, noch dazu von der Regierungsbank aus, entgegen der Konsensvorschrift des Koalitionsvertrags 2018, Dissens über das Ziel des EU-Eigenmittel-Gesetzes geäußert, das von den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD in das Parlament eingebracht wurde.

Sein Bekenntnis zur “EU-Fiskalunion“ stellte daher eine Provokation des Koalitionspartners CDU/CSU dar, dessen Position die Bundeskanzlerin zuvor eindeutig formuliert hatte: „Dieser Aufbaufonds ist ein einmaliges, zeitlich und dem Zweck nach eng begrenztes Instrument.“ *4) Damit hat Staatsminister Roth (SPD) öffentlich, im Bundestag die Verpflichtung der Koalitionspartner gebrochen, im deutschen Interesse die europapolitischen Positionen der Bundesregierung zu koordinieren. *1), Abschnitt XIV. 5 (Europapolitische Koordinierung).

Der auch bei Sozialliberalen hoch angesehene haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Eckhardt Rehberg (CDU), wies deshalb die Aussage Roths zur Wünschbarkeit einer Fiskalunion scharf zurück. *7)    

Rehberg verwies auf die Zusagen an die Parlamentarier durch den Leiter der Europaabteilung im Bundesfinanzministerium (BMF), Thomas Westphal. Dieser hatte zum Eigenmittelbeschluss über den Wiederaufbaufonds zugesichert, dass der Fonds als drei-phasiges Programm konzipiert sei: „Die erste Phase ist die Bekämpfung der Gesundheitskrise der Pandemie, die zweite eine gezielte Fiskalpolitik und die dritte Phase die Rückkehr zum Stabilitätspakt. *5) Das unterstützen wir ausdrücklich. Herr Staatsminister Roth, das ist Sinn und Zweck dieses Wiederaufbaufonds – und nicht, was Sie eben beschrieben haben, der Marsch in die Fiskalunion.“ *7)

Dann zitierte Rehberg aus dem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und SPD zum eingebrachten “Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“ *7):

  • „Rechtsgrundlage für den Eigenmittelbeschluss ist Artikel 311 Absatz 3 des Europäischen Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
  • Das Aufbauinstrument stützt sich auf die Ausnahmeklausel für den Fall außergewöhnlicher und gravierender wirtschaftlicher Schwierigkeiten in der Union gemäß Artikel 122 AEUV.
  • Weiter heißt es in diesem Antrag: Eine dauerhafte Schuldenaufnahme auf europäischer Ebene zur Finanzierung operativer Haushaltsausgaben der EU ist im Rahmen dieses Eigenmittelbeschlusses nicht zulässig.“

Rehberg hielt Staatsminister Roth und dem Koalitionspartner SPD vor: Mit „seiner Rede als Mitglied der Bundesregierung hat Staatsminister Roth den Marsch in die Fiskalunion beschrieben. Damit hat er uns keinen Gefallen getan … Ein bisschen Stil müssen wir in dieser Koalition noch haben. Die Rede hätte er auf einem SPD-Parteitag halten können, aber nicht als Mitglied der Bundesregierung.“ *7)

3. Gefährliches “Gerede vom Einstieg in die Fiskalunion“

Bekanntlich gibt es einige EU-Länder, denen die Haushaltsdisziplin fern liegt, die der EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt *5) fordert. Die Äußerung Roths für eine EU-Fiskalunion wird in diesen EU-Ländern Erwartungen beflügeln, dass Deutschland sich mit der Fiskalunion für eine EU als Transfer-, Schulden- und Haftungsunion einsetzt. Dies kann bewirken, dass die im EU-Stabilitätspakt *5) vorgeschriebenen Grenzen für Budgetdefizite und für staatliche Verschuldung zunehmend ignoriert werden. Politischer Druck könnte wachsen, auf Sanktionen bei Verstößen gegen die Budget- und Schuldenregeln zu verzichten sowie die finanzpolitische Eigenverantwortung und die Nichtbeistands-Klausel im EU-Stabilitätspakt zu lockern.

In der griechischen Staatsschuldenkrise von 2010 bis ca. 2016 ist dies zu Lasten anderer EU-Mitgliedsländer vorgeführt worden. Solche Vertrauens- und Schuldenkrisen, von denen die Finanzmarktstabilität in der Eurozone bedroht wird, könnten sich wiederholen.

An Kreditmärkten ließ sich bereits zunehmende Bereitschaft zur Staatsverschuldung in der Eurozone als Folge des Vertrauens auf finanziellen Beistand im Notfall feststellen. Das “Gerede vom Einstieg in die Fiskalunion“ *6. 2) verstärkt diese Entwicklung, vor der Finanzmarktforscher warnen: „Sollten diese Erwartungen der Finanzmärkte in Zukunft enttäuscht werden, könnte es zu schwerwiegenden Turbulenzen auf den Finanzmärkten kommen“. *6.1) Denn das Kreditangebot für im Rating der Kreditwürdigkeit abgewertete EU-Länder mit hohen Schulden würde zusammenbrechen wie in der Folge deren Wirtschaft. Eine schwere Finanz- und Wirtschaftskrise in der Eurozone wäre nicht auszuschließen.

Wer das Plädoyer für die EU-Fiskalunion von Staatsminister Roth (SPD) dennoch für eher belanglos hält, täuscht sich sehr über das politische Gewicht dieser Forderung in der EU *6. 2):

  • Der Staatspräsident Frankreichs, Emmanuel Macron, sieht in der Fiskalunion das EU-Instrument zur finanzpolitischen Umverteilung der Wirtschaftsleistung zwischen den EU-Mitgliedsländern, also eine “Transferunion, die auf einer gemeinsamen Verschuldung beruht“.
  • Diese Auffassung Macrons wird von Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) ausdrücklich geteilt: Der EU-Wiederaufbaufonds, für den die EU-Kommission bis zu € 750 Mrd. neue Schulden aufnehmen kann, ist für Scholz der „unumkehrbare Einstieg in die viel beschworene Fiskalunion“. Dabei soll für Scholz “Europa fiskalisch so zusammenwachsen … wie die USA unter dem damaligen Finanzminister Alexander Hamilton, als dieser 1790 die US-Schulden vergemeinschaftete.“ Die Einrichtung des kreditfinanzierten Wiederaufbaufonds wird von Scholz daher als der “Hamilton-Moment“ der EU bezeichnet.

Macron und Scholz setzen bei ihrem Werben für eine EU-Fiskalunion auf weitere Partner unter den EU-Ländern. Widerstand dagegen ist bei den “frugalen Fünf“ (Dänemark, Finnland, Niederlande, Österreich, Schweden) zu erwarten. Deshalb wohl firmieren sie in linken SPD-Kreisen, die sich stets großzügig zu Lasten Dritter geben, als die “geizigen“ Fünf, obwohl in Dänemark, Finnland und Schweden Sozialdemokraten regieren.

4. “Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“ — vom Bundesverfassungsgericht gestoppt.

Das mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossene “Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“ ist dennoch nicht in Kraft getreten. Durch Beschluss vom 26. März 2021 (2 BvR 547/21) „hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz .. über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union ..  nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).“ *8)

Das Bundesverfassungsgericht wird nunmehr die Verfassungsmäßigkeit des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes prüfen. Vereinfachend ausgedrückt, ist eine wesentliche Prüffrage, ob dies Gesetz zugunsten neuer  finanzpolitischer Zuständigkeiten der EU die haushaltspolitische Eigenverantwortung des Deutschen Bundestags so weitgehend beschränkt, dass der Bundestag nicht mehr das Zentrum demokratischer Entscheidungen in Deutschland ist.

Dabei sollte es in unserem Rechtsstaat keine Rolle spielen, dass der “Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“, der den Hängebeschluss auslöste, von Prof. Bernd Lucke eingebracht wurde. Lucke zählte 2013 zu den Gründern der AfD, hatte jedoch nach dem Rechtsruck bereits Mitte 2015 diese Partei verlassen.

Besonders befremdlich sind deshalb die öffentlichen Angriffe von linken Grünen und SPD-Politikern auf das Bundesverfassungsgericht, das im Interesse der deutschen Staatsbürger und ihrer Demokratie diese Prüfung vornimmt. Hier wird von linken Grünen und SPD-Politikern mit unserem Rechtsstaat auch das demokratische System der Gewaltenteilung angegriffen. *9)

5. Fazit.

Abschließend mag spekuliert werden, warum sich der Ministerpräsident des starken Industrielandes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), für die Fortsetzung der Regierungskoalition mit der CDU entschieden hat. Gegen gewichtige Stimmen aus seiner eigenen Partei und Protesten natürlich aus der SPD!

SPD als unberechenbarer Koalitionspartner: Obwohl die SPD in drei Koalitionen (“GroKo“) mit CDU/CSU immer “Junior-Partner“ (gemessen an den Wählerstimmen) war, konnten sich ihre Spitzenpolitiker in Wahlkämpfen stets rühmen, welch` bedeutende sozial-, familien- und umweltpolitischen Zugeständnisse sie der CDU/CSU abgerungen hätten. Und dennoch zeigt die SPD in der Bundesregierung wenig Achtung gegenüber dem Regierungspartner CDU/CSU und gegenüber dem Koalitionsvertrag 2018. “Stillos“ ist ein sehr maßvoller Ausdruck des CDU-MdB Eckhardt Rehberg zum Auftritt Staatsminister Roths (SPD) für die höchst umstrittene EU-Fiskalunion gewesen.

Unglaubwürdige Zusammenarbeit mit der FDP: Die Kritik von grün-linken Gruppierungen und aus der SPD an der Entscheidung Kretschmanns, keine Ampel-Koalition (GRÜNE, SPD, FDP) zu führen, ist zumindest heuchlerisch: Seit Jahren wird die FDP von linken Grünen und Sozialdemokraten als “AfD-light“ diskreditiert.

Doppelzüngiges Agieren der SPD: Zudem agiert gerade die SPD politisch in einer derart widersprüchlichen Weise, dass ihre katastrophalen Umfrage-Werte nicht mehr überraschen können:

  • Im Bund propagiert die SPD-Führung eine rot-rot-grüne Koalition “diesseits der CDU/CSU“ (SPD-Chef Walter-Borjans), die damit ausdrücklich gerade gegen die als “AfD-light“ diffamierte FDP gerichtet ist.
  • In Baden-Württemberg zeigt sich die SPD als doppelzüngiger Koalitionspartner, der für Regierungsposten sogar mit der “AfD-light“-FDP in eine Ampel-Koalition will.
  • In der Bundesregierung nimmt sie im Widerspruch zu Regierungsverantwortung und Koalitionsvertrag immer stärker eine Oppositionsrolle ein. Damit erweist sich die SPD als zumindest “stilloser“ (CDU-MdB Eckhardt Rehberg) Koalitionspartner.

Eine Ampel-Regierung im wichtigen Industrieland Baden-Württemberg mit einem solch unberechenbaren Koalitionspartner SPD führen?

Warum sollte Ministerpräsident Kretschmann das den Menschen im Land zumuten?

*1) Vgl. Koalitionsvertrag 2018; Kapitel XIV. https://www.bundesregierung.de/resource/blob 656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf (Hervorhebungen RS).

*2) Wahlen. Walter-Borjans: “Es gibt Mehrheiten diesseits von CDU“. 15. März 2021; https://www.zeit.de/news/2021-03/15/walter-borjans-es-gibt-mehrheiten-diesseits-von-cdu. RS Hinweis: Walter-Borjans wird mit der Feststellung zitiert: «Es gibt Mehrheiten diesseits von CDU und CSU und es gibt auch gute Chancen für Olaf Scholz, der Kandidat der stärksten dieser Parteien zu sein».

*3) Erläuterung: Dieser EU-Eigenmittelbeschluss ist die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Mehrjährigen Haushalts der EU von 2021 bis 2027 sowie der Schuldenaufnahme zur Finanzierung des Corona-Wiederaufbaufonds (NextGenerationEU) von bis zu € 750 Mrd. durch die EU-Kommission. Er muss von allen 27 nationalen Parlamenten der EU ratifiziert werden, bevor die EU-Kommission mit der Aufnahme dieser Schulden beginnen kann. Die 27 EU-Mitgliedstaaten finanzieren mit ihren Beiträgen für den EU-Haushalt gemeinsam die Tilgung der Kredite für den Corona-Wiederaufbaufonds (NextGenerationEU) aus dem Haushalt der EU.

*4) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2021; https://dserver.bundestag.de/btp/19/19218.pdf (Hervorhebungen RS).

5) Der Stabilitätspakt sichert durch die Maastricht-Kriterien, dass Haushaltsdefizite und Schulden der EU-Mitgliedsländer begrenzt werden. Als Sanktion bei Verstößen kommen Strafzahlungen in Betracht. Der Stabilitätspakt wird ergänzt durch die Nichtbeistands-Klausel. Diese schließt aus, dass die Europäischen Union oder die EU-Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten einzelner Mitgliedstaaten haften müssen. Im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollen Stabilitätspakt (Art. 126 AEUV) und Nichtbeistands-Klausel (Art. 125 AEUV) die Stabilität des € und der öffentlichen Finanzen der EU-Mitglieder sichern. Vgl. zu Stabilitätspakt Nichtbeistands-Klausel auch die Wikipedia-Artikel oder zum Stabilitätspakt: EU-Kommission-Vertretung in Deutschland. Mythos: „Die EU setzt den Stabilitätspakt nicht durch“. 09/05/2019; https://ec.europa.eu/germany/news/eu-myths/mythos-stabilitaetspakt_de.

*6) Siehe zwei Analysen im Handelsblatt: *6, 1) GEFRAGTE BONDS. Trotz Rekordschulden: Investoren reißen sich um Staatsanleihen. Die Coronakrise bringt viele Länder an ihre finanzielle Belastungsgrenze. An den Finanzmärkten sorgt das bislang nicht für Unruhe – im Gegenteil. Andrea Cünnen, Martin Greive unter Mitarbeit von: Astrid Dörner, Carsten Herz, Yasmin Osman, Christian Schnell. 25.11.2020; https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/anleihen/gefragte-bonds-trotz-rekordschulden-investoren-reissen-sich-um-staatsanleihen/26653798.html. *6, 2) KOMMENTAR. Das Gerede vom Einstieg in die Fiskalunion gefährdet den Euro. Von Martin Greive. Die Krisenmanager Scholz, Lagarde und Macron denken in der Coronakrise zu kurzfristig und setzen dabei die Gemeinschaftswährung aufs Spiel. 25.11.2020; https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-das-gerede-vom-einstieg-in-die-fiskalunion-gefaehrdet-den-euro/26657200.html? (Hervorhebungen RS).

*7) Siehe *4) oder: Donnerstag, 25. März 2021. Rede Plenum. Eckhardt Rehberg; https://www.eckhardtrehberg.de/download/210325_Rede_Eigenmittelbeschluss.pdf (Hervorhebungen RS).

*8) Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes. Pressemitteilung Nr. 23/2021 vom 26. März 2021. Beschluss vom 26. März 2021. 2 BvR 547/21; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-023.html

*9) Siehe zum Beispiel den Kommentar von Jens Geier, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten: Eil-Antrag zum EU-Aufbaufonds — „Das Störmanöver kann enorm schaden“. Eil-Antrag zum EU-Wiederaufbaufonds stoppt Ratifizierung. VON JENS GEIER. 27.03.2021; presse@spd-europa.de