Debatten: frei oder legitim?

Das Grundgesetz sichert der Demokratie die freie Debatte im Rahmen der Gesetze unseres Rechtsstaates. *1)

Diese Garantie durch Gesetz und Gerichte scheint unserem Staatsoberhaupt, Frank-Walter Steinmeier, nicht ausreichend zu sein:

  • Steinmeier wendet sich „gegen eine Verrohung in der Sprache und eine Polarisierung in der Politik“. *2)
  • Steinmeier definiert Grenzen für das “legitime Debattenspektrum“ in unserem Land nicht nur durch das Grundgesetz, sondern auch durch “menschlichen Anstand und Respekt“. *3)

Wer sich bemüht, Anstand und Respekt in seinem persönlichen Leben zu achten, wird dem Bundespräsidenten zustimmen.

Es mag jedoch gefragt werden, ob diese Vorgaben Steinmeiers die Debatten in unserer modernen parlamentarischen Demokratie mit ihrer Vielfalt heutiger Medien bestimmen sollten. Oder ob solche Vorgaben die sachlich gebotenen Debatten einengen könnten:

  • durch einschüchternd empfundene Forderungen des Staatsoberhauptes nach “menschlichem Anstand und Respekt“ und auch
  • durch eine pauschale Verdächtigung politischer Polarisierung durch das Staatsoberhaupt.

Die Frage ist zunächst den politischen Akteuren zu stellen:

1. “Entgrenzung der Sprache“ im Deutschen Bundestag?

Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Claudia Roth, kritisiert vor allem die AfD-Opposition für „eine Entgrenzung von Sprache, einen Angriff auf demokratische Institutionen und den Versuch der Umdeutung der Geschichte“.*4) Auch die Kritik Roths ist natürlich erlaubt, wenn nicht gerechtfertigt: Die Meinungsfreiheit “schütze nicht davor, dass die eigene Meinung von anderen als verwerflich beurteilt werde.“ *5)

Es darf jedoch gefragt werden, welche Sprache z.B. von Grünen und Sozialdemokraten in der Opposition im Deutschen Bundestag geführt worden ist. Zwei Hinweise mögen genügen:

  • Der GRÜNE Joschka Fischer 1984 zu dem die Sitzung leitenden Vizepräsidenten des Bundestags Richard Stücklen (CSU): „Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub.“ *6)
  • Barbara Hendricks, MdB, Schatzmeisterin der SPD, 2012 im Bundestag zu Martin Lindner (FDP): „der berühmteste Eierkrauler dieses Parlaments“. *7)

Derartig Unflätiges lädt auch zu einem Blick ein in die Statistik der Ordnungsmaßnahmen — Ordnungsrufe, Rügen und Mahnungen bei unparlamentarischen Äußerungen — , die von den Präsidenten bzw. den Vizepräsidenten des Bundestag gegen MdBs ausgesprochen wurden. *6)

  • In der 10. (1983 – 1987) bzw. 11. Wahlperiode (1987 – 1990) wurden 226 bzw. 131 Maßnahmen erfasst; davon 132 bzw. 78 Ordnungsrufe.
  • Diese im Vergleich zu Vor- und Folgejahren sehr ungewöhnliche Häufung von Ordnungsmaßnahmen hat nach übereinstimmenden Analysen eine klar erkennbare Ursache: Einzug der GRÜNEN in den Deutschen Bundestag. *6)
  • Dagegen ist der Einzug der AfD in den Bundestag (19. Wahlperiode ab 2017) bis zum Stand 23.03.2018 mit 2 (zwei!) Ordnungsmaßnahmen verbunden; eine dritte Maßnahme richtete sich gegen die LINKE Sevim Dağdelen, MdB.

Im Hinblick auf die parlamentarische Vergangenheit der GRÜNEN erscheint die Empörung gerade der GRÜNEN Claudia Roth über die AfD-Opposition ziemlich heuchlerisch. Deshalb sei auf das Urteil von Wolfgang Schäuble, Bundestagspräsident und seit 1972 MdB, verwiesen: „Schäuble hat in der schärfer gewordenen Auseinandersetzung mit der AfD im Bundestag vor Alarmismus gewarnt … ´Ich würde das auch im Vergleich zu anderen Parlamenten nicht so dramatisieren.`“ *4)

Gewiss macht der Rückblick auf unflätige Ausdrücke von Joschka Fischer und Barbara Hendricks sowie die Krawallstatistik unseres Bundestags die AfD nicht sympathischer. Dies muss ich, eingedenk der Mahnungen des Staatsoberhauptes, wohl ausdrücklich erklären …

2. Respekt in der Debattenkultur (Steinmeier).

Diese sicher weit geteilte Forderung des Bundespräsidenten war in allerdings recht unterschiedlichem Grad bei Steinmeiers eigenem Verhalten als Chefdiplomat zu beobachten:

  • Ganz deutlichen Respekt des Außenministers Steinmeier genossen stets der russische Präsident Putin und dessen Außenminister Lawrow, sogar nach der das Völkerrecht brechenden Kriegführung Russlands in der Ukraine und in Syrien.
  • Der eher symbolischen Stationierung deutscher Soldaten in die von Putins massiver Truppenkonzentration bedrohten baltischen Länder zollte Steinmeier keinerlei Respekt: “Säbelrasseln und Kriegsgeheul“, kommentierte er bekanntlich.
  • Gegenüber seinem britischen Kollegen, Außenminister Boris Johnson, habe Außenminister Steinmeier 2016 wenig respektvoll öffentlich durchblicken lassen, er könne es “nicht ertragen, mit Johnson im selben Raum zu sein.“ *8)
  • Ebenfalls 2016 habe Außenminister Steinmeier den republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump öffentlich in Rostock als “Hassprediger“ bezeichnet. Angesichts gebotener Neutralität deutscher Diplomatie zeigte dies eine eher gehässige, denn respektvolle Haltung gegenüber demokratischer Wahl in unserem wichtigsten Partnerland, den USA! *9)

Soviel zur Glaubwürdigkeit der Forderung Steinmeiers nach “Respekt“ in der Debattenkultur.

3. Im Zweifel für die Freiheit (Willy Brandt) *10)

„Welche Antworten aber gibt das Grundgesetz auf die brennende Frage, wieviel freie Rede die Demokratie braucht?“ *5)

Mathias Hong, Privatdozent für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, berichtet von Gerald Gunther, Professor in Stanford, der als jüdisches Kind mit seinen Eltern 1938 in die USA floh: Professor Gunther sei dort zu einem der wichtigsten Verfechter der Meinungsfreiheit geworden. Ein ähnlicher Schluss, so Hong, komme in unserem Grundgesetz zum Ausdruck: Der „beste Schutz vor einem Rückfall in eine autoritäre Diktatur (liegt) gerade in einem robusten Schutz der Meinungsfreiheit.“ Hong zitiert dazu Louis Brandeis, den ersten jüdischen Richter am Obersten Gerichtshof der USA: „mehr Rede, nicht erzwungene Stille“! *5)

Abschließend bleibt zu hoffen, dass unsere “Debattenkultur“ durch die aktuellen Forderungen des ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck nachhaltig geprägt wird: *11)

  • „Es kann nicht sein, dass man aus lauter Angst vor dem Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit oder des Rassismus kritische Themen nicht mehr ansprechen darf.
  • Wenn die demokratische Mitte Reizthemen meidet, werden diese an den politischen Rändern zu Hauptthemen.
  • Weitestgehend (sei) ein fürsorgliches Schweigen über die Probleme ausgebrochen.“

Gauck warnt vor einer “Debattenkultur“, die er als “betreutes Sprechen“ kennzeichnet. „Betreutes Sprechen“: Erinnert das an die von Bundespräsident Steinmeier geforderten Grenzen für ein „legitimes Debattenspektrum“?

Deshalb mit Willy Brandt: “Im Zweifel für die Freiheit“!

*1) Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

*2) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Interview mit dem Corriere della Sera.18. September 2019; http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Interviews/2019/190918-Italien-Corriere-della-Sera-Schriftinterview.html

*3) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Ernennung der Mitglieder des künftigen Bundeskabinetts am 14. März 2018 in Schloss Bellevue; https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Downloads/DE/Reden/2018/03/180314-Ernennung-Bundeskabinett.pdf?__blob=publicationFile

*4) DEBATTEN. Bundestagsvizepräsidenten: AfD nicht nur „verbal aggressiv“ 30.12.2018; https://www.nrz.de/politik/bundestagsvizepraesidenten-afd-nicht-nur-verbal-aggressiv-id216104919.html

*5) 70 Jahre GG – die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG: Darf man das noch sagen? Von Maximilian Amos.19.05.2019; https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/art-5-meinungsfreiheit-political-correctness-usa-demokratie/

*6) Alles in Ordnung im 19. Bundestag. Nicht nur Alice Weidel wurde angezählt: Die Bundestag-Rüffel im Überblick. Von Florian Schillat. 17.05.2018; https://www.stern.de/politik/deutschland/alice-weidel–bundestag-rueffel-im-ueberblick—afd-haeufig-angezaehlt-7987504.html (RS Hinweis: Der Ordnungsruf ist die “härteste“ Maßnahme insofern, als das redende MdB dazu unterbrochen wird.)

*7) https://www.welt.de/politik/deutschland/article106807745/Freue-mich-dass-mir-die-Opposition-Eier-attestiert.html

*8) GROSSBRITANNIEN. Ist Boris Johnson doch eine grandiose Fehlbesetzung? Von Stefanie Bolzen. Veröffentlicht am 15.12.2016; https://www.welt.de/politik/ausland/article160289984/Ist-Boris-Johnson-doch-eine-grandiose-Fehlbesetzung.html

*9) AUSSENMINISTER. Steinmeier nennt Trump „Hassprediger“. AKTUALISIERT AM 04.08.2016; faz.net

*10) Willy Brandt. Rede zum Abschied vom Amt des Vorsitzenden der SPD auf dem außerordentlichen Parteitag am 14. Juni 1987 in Bonn; www.willy-brandt.de/fileadmin/brandt/Downloads/Abschiedsrede_Willy_Brandt_Parteitag_1987.pdf, Seite 6.

*11) JOACHIM GAUCK : „Linksliberale müssen Toleranz lernen“. AKTUALISIERT AM 27.09.2019; https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/joachim-gauck-die-angst-der-linksliberalen-vor-rassismus-16405501.html