Einhundertneunundvierzig

Opfer: Um diese arglosen Menschen, Flugpassagiere und Flugpersonal, trauern wir.

Mögen Geistliche und die Politikerin Claudia Roth dies anders sehen und von 150 Opfern sprechen.

Ich kann den Täter nicht in das Gefühl des Verlustes einbeziehen. Denn über die Katastrophe des Fluges Germanwings 4U 9525 und die Schuld des Täters gibt es keinen vernünftigen, plausiblen Zweifel mehr.

Der Täter hat sich dem Rechtsstaat entzogen. Der Rechtsstaat muss nun für die Opfer tätig werden. Unser Rechtsstaat schützt unsere im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Daher muss zwischen Täter und Opfer einer rechtswidrigen Tat unterschieden werden.

Der Täter war verantwortlich für den sicheren Flug von 149 Menschen. Die Untersuchungen ergaben:

Der Co-Pilot des Fluges Germanwings 4U 9525 war im Besitz des technischen Sachverstandes und der Selbstkontrolle, um die Tat auszuführen, die verzweifelten Appelle des Chefpiloten zu ignorieren. Er habe heimtückisch und grausam und mit gemeingefährlichen Mitteln 149 Menschen in einen schrecklichen Tod gerissen.

Dem Co-Piloten des Unglücksfluges sei daher Mord vorzuwerfen. Dass er selbst unter den Toten ist, verpflichtet uns nicht, das geistlich-politische Werturteil zu teilen und von 150 Opfern zu sprechen.

Wir trauern um 149 unschuldige, heimtückisch und grausam ermordete Menschen.

*) § 211 (2) Strafgesetzbuch:

Mörder ist, wer

• aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

• heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

• um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

(Quelle: http://www.jurawiki.de/Mord).