Gabriels Unterschrift.

Am Koalitionsvertrag 2013 *1) der Großen Koalition (GroKo) waren wohl nicht wenigen Sozialdemokraten und freiheitlich denkenden Menschen vier Zielvereinbarungen besonders wichtig.

  • Erstens, Stärkung der NATO in den heutigen Bedrohungslagen und ein rüstungspolitischer Beitrag gegen das sicherheitspolitische Trittbrett-Fahren zu Lasten der USA (Kapitel 7).
  • Zweitens, Stärkung des Freihandels und von Handelsabkommen, insbesondere zwischen Europäischer Union und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) (Kapitel 1).
  • Drittens, ein wohl von DGB und SPD inspirierter Versuch, das seit gut 50 Jahren bestehende Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StabG) daraufhin zu prüfen, ob es für „eine neue wirtschafts- und wachstumspolitische Strategie“ reformiert werden müsse. Dabei ging es der SPD vor allem um eine Ausweitung des Zielkatalogs des StabG auf sog. Nachhaltigkeitsziele. Die Prüfung solcher Reformvorschläge sollte „gemeinsam mit dem Sachverständigenrat“ erfolgen. Dessen Urteil in dieser Frage einzuholen, erschien von zentraler wirtschaftspolitischer Bedeutung. (Kapitel 1).
  • Viertens, als Grundsatz stabiler Regierungsführung in einer Zeit der Krisen galt für die vereinbarte Arbeitsweise der Koalition: Kooperation, Abstimmung und Konsenssuche, keine Seite überstimmt die andere, einvernehmliche Arbeit im Parlament und damit Ausschluss der Suche nach „wechselnden Mehrheiten“ im Bundestag. (Kapitel 8). Für diese Betonung stabiler Regierungsführung genoss die GroKo gerade in den letzten Jahren breite Zustimmung. Das Versprechen von Stabilität und Berechenbarkeit wurde hoch bewertet; denn den Menschen ist die krisenhafte Zeit sehr bewusst: die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise 2008-2009; die folgende Euro- und Staatsschuldenkrise; die Flüchtlings- und Migrationskrise; die zunehmende Bedrohung nicht nur durch islamistischen Terrorismus; die brutale Kriegsführung durch Russland in der Ukraine und in Syrien; der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union; die klima-, handels- und sicherheitspolitischen Herausforderungen durch den US-Präsidenten Donald Trump.

Sigmar Gabriel hatte — „Liebe Genossinnen, Liebe Genossen“ — die SPD-Mitglieder um Zustimmung für den am 27.11.2013 abgeschlossenen Koalitionsvertrag 2013 gebeten. Diese Vereinbarung „gilt für die Dauer der 18. Wahlperiode“. (Kap. 8).

Gabriel konnte mit Recht feststellen, dass „sehr viel aus dem sozialdemokratischen Programm“ in den Koalitionsvertrag eingegangen war. Der letzte Satz der Bitte um Zustimmung an die SPD-Mitglieder: „Auf uns können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen. Euer Sigmar Gabriel“. (Als Unterschrift).

Die SPD hat trotz des schwachen Wahlergebnisses von 2013 ihre sozialpolitischen Anliegen in der GroKo so weitgehend durchsetzen können, dass es im Fall der “Rentenpakete“ von Bundesministerin Nahles sogar zu Kritik von Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Bundesarbeitsminister a.D. Franz Müntefering (SPD) kam. Professor Franz Ruland, der sich hohe fachlich-politische Verdienste um unsere gesetzliche Rentenversicherung erworben hat, ist aus der SPD ausgetreten, weil die Bedenken Sachverständiger nur noch beiseite gewischt würden. Die Deutsche Bundesbank und ihr Präsident, Jens Weidmann, haben diese Rentenpolitik kritisiert. Ebenso die ehemalige stellvertretende Vorsitzende des DGB, Frau Engelen-Kefer. Namhafte Vertreter der deutschen Wirtschaft haben vor den Folgekosten gewarnt. Die Medien hatten diese Bedenken ausführlich aufgegriffen.

Umso merkwürdiger wirkt daher bei solch starkem politischen Einfluss einer 25%-Partei die derzeit herabsetzende Rhetorik führender Sozialdemokraten gegen die eigene Bundesregierung der Großen Koalition.

Was lässt sich heute zu den oben hervorgehobenen vier Zielvereinbarungen der GroKo sagen?

Erstens: Die im NATO-Bündnis fest vereinbarten Erhöhungen der Verteidigungsausgaben hat 2014 für die Bundesregierung Außenminister Steinmeier durch Unterschrift bestätigt. Seit Monaten führt jedoch Steinmeiers Amtsnachfolger Gabriel eine Kampagne gegen „Aufrüstung“. Der Nato-Generalsekretär, Sozialdemokrat Jens Stoltenberg, sieht die Kritik Gabriels und der SPD an höheren Verteidigungsausgaben bereits mit Sorge und warnt vor einem Rüstungswahlkampf. *2)

Zweitens: TTIP ist gescheitert — nicht zuletzt durch DGB-geförderte und von SPD-Linken unterstützte Protest-Kampagnen während der Amtszeit des US-Präsidenten Barack Obama. Sigmar Gabriel hatte TTIP zunächst verdienstvoll unterstützt, sich dann aber der SPD-Linken und dem DGB gebeugt. Das Scheitern von TTIP ist ein Rückschlag für die GroKo-Ziele einer Vertiefung der globalen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und eines freien und fairen Welthandels, um Entwicklungsländer verstärkt in das globale Handelssystem zu integrieren. *3)

Drittens: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat insbesondere die Ausweitung des Zielkatalogs für das StabG zurückgewiesen, die im SPD-Wahlprogramm 2013 gefordert wurde. (Koalitionsvertrag *4)), (SVR-Stellungnahme *5)).

Dabei ging es um „vier Dimensionen der Nachhaltigkeit“, die zunächst einleuchten:

  • Staatliche Nachhaltigkeit (Schuldenabbau nicht zu Lasten von Zukunftsaufgaben).
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit (Wohlstand nicht nur am Bruttosozialprodukt, sondern auch an hohem Beschäftigungsstand und einer möglichst ausgeglichenen Leistungsbilanz zu messen).
  • Soziale Nachhaltigkeit (Bekämpfung von Armut, Politik für eine gerechte Einkommensverteilung, gute Arbeit und bessere Bildungschancen).
  • Ökologische Nachhaltigkeit (Treibhausgasemissionen senken, Ressourcen produktiver nutzen, Wachstum und Ressourcenverbrauch entkoppeln).

Der SVR betont, dass die nur langfristig realisierbaren Ziele sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit besser der parlamentarischen Gesetzgebung überlassen werden sollten. Ein so stark erweiterter Zielkatalog im StabG würde eine derartige Ausweitung von nur längerfristig wirksamen Politikinstrumenten erfordern, dass es „unmöglich (würde), konkrete Prozeduren und Operationalisierungen vorzunehmen, wie es im StabG für den vergleichsweise engen Rahmen einer keynesianischen Konjunktursteuerung angestrebt wurde. Hier offenbart sich zudem eine Überschätzung der Wirkmächtigkeit der (Wirtschafts-)Politik.“ *5)

Vereinfacht ausgedrückt: Eine solche Reform des StabG könnte seinen derzeitigen Vorteil einschränken, bei wirtschaftlichen Rückschlägen schnell mit fiskalischen Instrumenten (z.B. Steuersenkungen, zusätzliche Staatsausgaben) zu reagieren. Je mehr Ziele das StabG enthält, desto wahrscheinlicher können Zielkonflikte eintreten, ebenso gegenläufige Effekte auf das Wirtschaftswachstum bei einer größeren Zahl eingesetzter Instrumente.

Der SVR hat nach Überprüfung der Erfahrungen mit dem StabG als Endergebnis mitgeteilt, „dass es keinerlei Änderungen des bisherigen Gesetzes bedarf.“ *5)

Viertens: Die auf berechenbare und stabile Regierungsführung gerichteten Vereinbarungen zur Arbeitsweise der GroKo (Abstimmung und Konsenssuche, einvernehmliche Parlamentsarbeit, Ausschluss der Suche nach „wechselnden Mehrheiten“ im Bundestag (Kapitel 8)) *1) sind vor allem von der SPD gebrochen worden. Dies könnte gerade solche Sozialdemokraten enttäuschen, die in ihrer Partei die historisch verlässlichste demokratische Kraft in Deutschland sehen.

Am 30. Juni 2017 kam der wohl schon länger durch die SPD-Führung vorbereitete Bruch des Koalitionsvertrags zum Abschluss: Die Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ auf die Tagesordnung des Bundestags gebracht. Nach einer „Debattenzeit von 38 Minuten“ *6) wurde das „rot-rot-grüne“ Vorhaben mit einer Reihe von Stimmen auch aus der CDU/CSU-Fraktion als Gesetz beschlossen.

Bundestagspräsident Lammert hatte für die Aussprache wechselseitigen Respekt angemahnt; denn es gebe „bei ruhiger, nüchterner Betrachtung jeweils beachtliche Gründe für wie gegen die geltende Rechtslage.“ *6)

Für dieses Urteil Lammerts sprechen kontroverse Einschätzungen aus der Rechtswissenschaft, die teils für, teils gegen die Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit dem Grundgesetz argumentieren. Nach Artikel 6,1 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

In der Bundestagsdebatte am 30. Juni betonte Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, dass das Bundesministerium der Justiz noch 2015 „auf eine Kleine Anfrage erklärt hat, dass eine Öffnung der Ehe nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei … während das gleiche Haus mit demselben Minister rechtzeitig vor dieser heutigen Entscheidung im Bundestag erklärt, dass eine Grundgesetzänderung nicht erforderlich ist … als ob die Frage, ob etwas verfassungskonform ist oder nicht, aufgrund politischer Opportunität beurteilt wird.“ *6)

In weniger als einer Stunde Debatte wurde also ein Gesetz beschlossen, das eben nicht die wünschenswerte Rechtssicherheit zu bringen scheint:

Weder für gleichgeschlechtliche Ehepaare. Noch z. B. für sehr junge Waisen. Gibt es für solche Kinder ein Recht, von einem Vater und einer Mutter adoptiert zu werden? Stünde ein solches Recht gegen den Wunsch gleichgeschlechtlicher Ehepaare, ein Kind zu adoptieren? Sind nach der Entscheidung eines Jugendamtes, einem Ehepaar von Vater und Mutter ein Kind zur Adoption zu geben, Gerichts-Prozesse adoptionswilliger gleichgeschlechtlicher Ehepaare wegen Diskriminierung zu befürchten?

Solche Fragen mögen erklären, dass Matthias Drobinski, Süddeutsche Zeitung, innenpolitischer Redakteur für Kirchen und Religionsgemeinschaften, feststellt: „Die Zweifelsfälle des Zusammenlebens werden allerdings nicht verschwinden … Und ja, es sollte auch das Verfassungsgericht die Ehe für alle prüfen; schon allein um der Rechtssicherheit willen, die solche Verbindungen brauchen.“ *7)

Fazit.

Auch wenn die Leistung der GroKo insgesamt positiv beurteilt werden mag, so fallen Einschätzungen über den Beschluss des Bundestages zur „Ehe für alle“ nicht nur im Parlament kontrovers aus.

Ist der GroKo, der CDU/CSU und der SPD, vorzuwerfen, dass diese Frage nicht im Koalitionsvertrag 2013 unmissverständlich angesprochen wurde? Dort heißt es ziemlich gewunden: „Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden.“ *8)

Johannes Kahrs, SPD-MdB, schrie sicher in verständlicher Erregung gegen die Bundeskanzlerin und in das Parlament: „Das ganze Verschwurbeln steht mir bis hier. Wir haben die Gleichstellung verdient. Ich glaube, dass die Öffnung der Ehe dazugehört.“ *6) Warum hat die SPD dann in einer ihr angeblich so wichtigen Frage die mehr als „verschwurbelt“ formulierte Zielsetzung gegen „Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ im Koalitionsvertrag akzeptiert?

Jedenfalls schien der SPD diese Frage wichtig genug,

  • um den Koalitionsvertrag 2013 zu brechen.
  • Und sich über den Wunsch wohl vieler SPD-Mitglieder nach berechenbarer Regierungsführung in einer Zeit schwerer Krisen hinwegzusetzen.
  • Sowie die vereinbarte Arbeitsweise der Koalition — Kooperation, Abstimmung, Konsenssuche, einvernehmliche Parlamentsarbeit, Ausschluss der Suche nach „wechselnden Mehrheiten“ im Bundestag — nach Kapitel 8 des Koalitionsvertrages zu missachten.

Die SPD-Mitglieder sind ist zu diesem Vertragsbruch nicht befragt worden. Trotz der Zusicherung, dass der Koalitionsvertrag 2013 bis zum Ende der Legislaturperiode gelten sollte.

Kein Minister, Staatssekretär, Staatsminister der SPD hat aus dem Koalitionsbruch die Konsequenz gezogen, sein Amt niederzulegen. Wie stehen sie zu Vorwürfen, Kalkül des Ruhegehalts möge eine Rolle gespielt haben?

Wie ist der Koalitionsbruch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Wahl am 24. September 2017 und eine Woche vor dem für die internationale Koordination von Politik so wichtigen G20-Gipfel unter der deutschen G20-Präsidentschaft zu bewerten?

Außenminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel hatte noch beim G20-Außenministertreffen in Bonn am 17.02.2017 betont, wie gut und wichtig der Austausch der G20-Staaten sei — für das Klimaabkommen von Paris, für die Integration der Entwicklungsländer in die globale Handelsordnung durch die Agenda 2030, für den freien und fairen Welthandel nach den Regeln der Welthandels-Organisation (WTO).

Jetzt zieht der deutsche Außenminister Gabriel durch das Land und hetzt gegen das G20-Treffen der Staats- und Regierungschefs zu den gleichen Kern-Themen: „Totaler Fehlschlag“. *9)

Mit diesen Auftritten gegen die deutsche G20-Präsidentschaft, die Bundeskanzlerin und die eigene Bundesregierung als Gastgeber des G20-Gipfels der Staats- und Regierungschefs in Hamburg, schadet Außenminister Gabriel dem Ansehen Deutschlands in der Welt.

„Auf uns können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen. Euer Sigmar Gabriel“. Mit diesem Versprechen hatte er uns SPD-Mitglieder aufgefordert, dem Koalitionsvertrag 2013 zuzustimmen.

Nach dem offenkundigen Bruch des Koalitionsvertrags 2013 stellt sich die Frage:

Was ist Gabriels Unterschrift wert?

*1) Koalitionsvertrag 2013; https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf?__blob=publicationFile.

*2) Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg sieht die Kritik der SPD an höheren Verteidigungsausgaben mit Sorge. Stoltenberg warnt vor Rüstungswahlkampf. DTS-Meldung vom 06.05.2017.

*3) Vgl. Koalitionsvertrag 2013. Kapitel 1, 1.1., Abschnitte „Internationalisierung“ und „Stärkung des Freihandels und Handelsabkommen“.

*4) Vgl. Koalitionsvertrag 2013. Kapitel 1, 1.1., Abschnitt Internationalisierung.

*5) Keine Notwendigkeit einer Reform des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Henrike Michaelis, Steffen Elstner (beide Stab des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung), Christoph M. Schmidt, Peter Bofinger, Lars P. Feld, Isabel Schnabel, Volker Wieland (alle Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung). Arbeitspapier 02/2015 Dezember 2015. (Hervorhebung vom SVR).

*6) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 244. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30 . Juni 2017; http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18244.pdf.

*7) Matthias Drobinski. Ehe für alle. Die Abgrenzungsdebatten sind noch lange nicht vorbei: 30. Juni 2017; http://www.sueddeutsche.de/politik/ehe-fuer-alle-hauptsache-liebe-1.3567789-2.

In der Presse werden derzeit auch familienrechtliche Probleme des Abstammungsrechts diskutiert. Offen sei: „… ob Ehepartnerinnen von Frauen, die ein Kind bekommen, mit dem neuen Recht automatisch als „Mit-Mutter“ gelten. Als Argument wird der Wille des Gesetzgebers angeführt, künftig bei der Ehe nicht mehr nach Geschlechtern zu unterscheiden. Die Regeln zum Abstammungsrecht sind jedoch bisher dem Wortlaut nach auf Verbindungen von Mann und Frau zugeschnitten. Nach Auffassung vieler Juristen lassen sie eine Umdeutung auf gleichgeschlechtliche Paare nicht zu. Bis zu einer Neuregelung des Abstammungsrechts werden voraussichtlich Gerichte diese Frage klären müssen.“ (http://www.tagesspiegel.de/politik/diskussion-ums-abstammungsrecht-die-ehe-fuer-alle-diskriminiert-lesben; 13.07.2017).

*8) Vgl. Koalitionsvertrag 2013. Kapitel 4; 4.1: Zusammenhalt der Gesellschaft. Sexuelle Identität respektieren. Lebenspartnerschaften, Regenbogenfamilien.

*9) Kritik des Außenministers. Merkel: Gabriel hat zu Erfolg des G20-Treffens beigetragen. Die Bundeskanzlerin reagiert gelassen auf die scharfe Kritik von Sigmar Gabriel. Ein Land wie Deutschland müsse in der Lage sein, Gipfeltreffen wie G20 zu veranstalten. 11.07.2017; http://www.tagesspiegel.de/politik/kritik-des-aussenministers-merkel-gabriel-hat-zu-erfolg-des-g20-treffens-beigetragen/20049174.html.