Politisch verfolgt: Die LINKE.

Es kann zu Tränen rühren, wenn Gregor Gysi über die politische Verfolgung seiner LINKEN spricht.

Seine LINKE darf nicht an der Parteien-Runde im Bundeskanzleramt zur Kandidatur Joachim Gaucks für das Amt des Bundespräsidenten teilnehmen. Obwohl sie 5 Mio. Wähler hat, und obwohl sie seit längerem Hetzkampagnen gegen Herrn Gauck betreibt. Auch bekannte Journalisten stimmen in die Klage ein.

Seine LINKE wird politisch verfolgt, weil MdB Dobrindt, CSU, im Bundestag am Freitag, 21. Januar 2011, eine Rede mit dem Gruß beginnt: „Sehr geehrte Demokraten! Anwesende Kommunisten!“ Und dann fragt, wo denn eigentlich die über „Wege zum Kommunismus“ sinnierende Vorsitzende Gesine Lötzsch sei. Zuruf Johannes Kahrs (SPD): „Wo wohl? Im Porsche!“ Mit Klaus Ernst auf der Flucht vor Verfolgung.

Seine LINKE wird politisch verfolgt, weil Herr Thierse in der gleichen Sitzung des Bundestags unter dem Beifall der „Demokraten“ des Hohen Hauses Frau Lötzsch hinterher donnert, dass „der Kommunismus … eine brutale und blutige Geschichte hat“. Und weil die ostdeutsche Abgeordnete Iris Gleicke (SPD) schlicht feststellt: „Gesine Lötzsch hat Unsinn geredet und geschrieben.“

Vor allem, beklagt Herr Gysi, werde seine Partei vom Verfassungsschutz geheimdienstlich verfolgt. Zwar soll es sich nur um die „Beobachtung“ anhand von Zeitungsausschnitten handeln, aber das sei sowieso gelogen. Und schon die Beobachtung sei ein Anschlag auf die Demokratie. Denn das könnte z.B. eine bayerische Lehramtskandidatin einschüchtern und davon abhalten, Mitglied der LINKEN zu werden.

Ohne Repression durch den Verfassungsschutz könnte, folgen wir diesem Argument, die LINKE in Bayern auf 20 % der Wähler und einen stolzen bajuwarischen Mitgliederstamm von vielleicht Hunderttausend kommen. Das mag bei den von der LINKEN und Professor Butterwegge festgestellten flächendeckenden Hungerlöhnen, massenhafter Arbeitslosigkeit oder prekärer Beschäftigung und der Brutalität des Kapitalismus in Bayern einleuchten. LINKE-Chef Klaus Ernst, der Bayern aus seinen IGMetall-Zeiten wie seine Westentasche kennt, auch heute noch, weil er schnell unterwegs ist, wird Herrn Gysi dieses Argument gesteckt haben.

Das kann keinen Demokraten ruhen lassen. Deshalb ist ja von einem Mandatsträger der LINKEN der Rechtsweg beschritten worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21. Juli 2010 den jahrelangen Rechtsstreit entschieden. Dem Urteil seien einige Feststellungen entnommen und wie folgt zusammengestellt:

Erstens: „Gegen die Partei, ihre Funktionäre, Mitglieder und Anhänger dürfen wegen ihrer mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitenden parteioffiziellen Tätigkeiten keine rechtlichen Sanktionen angedroht oder verhängt werden. Die Beobachtung durch ein Amt für Verfassungsschutz ist aber keine solche Maßnahme, sondern dient der Aufklärung des Verdachts, dass die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.“

Zweitens: Zu den „Gruppierungen Kommunistische Plattform, Marxistisches Forum und Linksjugend [’solid]“ wird „in diesem Zusammenhang festgestellt, sie seien keine innerhalb der Partei unbedeutenden Splittergruppen, sondern besäßen nach ihrer satzungsmäßigen Stellung, der Zahl ihrer Mitglieder, ihrem Rückhalt bei der Gesamtheit der Parteimitglieder und dem sich hieraus ergebenden Einfluss nennenswertes Gewicht innerhalb der Partei.“

Drittens: Mit den zentralen Verfassungswerten unseres Grundgesetzes ist die von diesen Gruppierungen geforderte „sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats im klassisch marxistisch-leninistischen Sinne einer sozialistisch- kommunistischen Gesellschaftsordnung nicht vereinbar“. Denn in „einer solchen Gesellschaft sind – vor allem in der Phase der Diktatur des Proletariats – die Wahrung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung sowie allgemeine und gleiche Wahlen nicht gewährleistet.“

Viertens: Aus „programmatischen Äußerungen der Partei, in denen die Partei sich als plural bzw. pluralistisch bezeichne und das Ziel verfolge, unterschiedliche Kräfte des linken politischen Spektrums zu binden“, ergebe sich, dass den oben genannten extremistischen Gruppierungen ein fester Platz und eine bedeutsame Rolle in der Partei zugestanden werde. Denn die LINKE „beziehe ausdrücklich auch radikale Kräfte (Bundesgeschäftsführer Dr. Dietmar Bartsch) und solche Kräfte mit ein, ´die die gegebenen Verhältnisse fundamental ablehnen` (Parteiprogramm der Linkspartei.PDS)“.

Fünftens: Die Bemühungen der genannten radikalen „Gruppierungen um Einfluss innerhalb und außerhalb der Partei würden zudem durch ihr Streben nach parteiinternen Ämtern und Parlamentsmandaten deutlich. Bei sich bietendem Anlass würden gezielt Parteimitglieder und -anhänger mobilisiert, um den Bundesvorstand und den Parteirat zu Äußerungen zu veranlassen, die geeignet seien, Zweifel daran zu begründen, dass die Partei die für die freiheitliche demokratische Grundordnung grundlegenden Werte des Grundgesetzes teile. Anhaltspunkte für über die Partei hinaus wirkende Aktivitäten zur Durchsetzung von Zielen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, ergäben sich insbesondere aus der Unterstützung, die die Partei linksextremistischen Organisationen, wie insbesondere der DKP, gewähre.“

Das Bundesverwaltungsgericht hält dem Abgeordneten, der gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt hatte, entgegen: Parteien und Abgeordneten werde für ihre politische Arbeit erhebliche Unterstützung gewährt. „Kehrseite dieser Vorteile, die der Abgeordnete bei der Wahrnehmung seines Mandats aus seiner Einbindung in eine Partei zieht, ist aber, dass er die Nachteile für seine Arbeit hinzunehmen hat, die sich an zulässige Maßnahmen des Verfassungsschutzes gegen die Partei knüpfen, für die er als Abgeordneter wirken will.“

Der Verfassungsschutz darf derzeit die LINKE – dies lässt sich dem Urteil des  Bundesverwaltungsgerichts gegen den klagenden Landtagsabgeordneten der LINKEN entnehmen – im Rahmen „zulässiger Maßnahmen“ beobachten.

Wie können wir der LINKEN jetzt noch gegen politische Verfolgung helfen? Hilfsbereite Demokraten, lasst alle Hoffnung fahren. Denn nun hat sich die LINKE eine eminente Verfolgerin von Diktatur-Mitläufern selbst auf die Spur gesetzt.

Frau Beate Klarsfeld ist hoffentlich konsequent und handfest geblieben, seit sie 1968 Bundeskanzler Kiesinger ohrfeigte. Sie wird nun Gespräche mit einigen LINKEN führen, um zu erfahren, wen sie als Kandidatin für das Amt der Bundespräsidentin zu vertreten hat. Man kann sich unschwer einige Resultate solcher Gespräche vorstellen, wenn sie ihren Maßstäben denn treu geblieben ist. Dafür spricht, dass sie sich noch heute mit der Ohrfeige gegen Kiesinger brüstet.

Gespräch mit dem Ehrenvorsitzenden Modrow. Nachdem Modrow erklärt, dass er die Wahlen in Dresden fälschte, damit die Sachsen mehr Urlaubsplätze an der Ostsee bekämen, kribbeln Beate Klarsfeld beide Hände. Dann macht Modrow den gleichen Fehler wie 2006 gegenüber der Zeitschrift CICERO: Die Verantwortung für die Mauertoten trage auch die BRD – da kracht bereits die Linke von Beate Klarsfeld gegen Modrows rechtes Ohr. „Wie, ich bin der Ehrenvorsitz …“ Rrrumms, da war die linke Backe dick … „Habe die Ehre“, verabschiedet sich Frau Klarsfeld.

Nächstes Gespräch mit Gregor Gysi. Thema Stasi und Mandantenverrat. Natürlich alles Unsinn und Verleumdung, gerichtlich festgestellt. Außerdem, lacht Gregor Gysi listig, wären diese Lügen ohnehin gegenstandslos geblieben, hätte man mit der DDR „Marshall“ und nicht „Versailles“… – too clever by half – bei „Marshall“ knallt es links und bei „Versailles“ rechts und zwar gleich zweimal, weil die Nazis Ähnliches gesagt hatten.

Mit den profilierten Damen der LINKEN und Frau Klarsfeld läuft es anders. Da trifft sie: Dagmar Enkelmann, MdB, gutaussehend, intelligent, ehrlich, sympathisch. Und Sahra Wagenknecht, MdB, gutaussehend, intelligent. 10 Stunden geschlossene Sitzung. Vortrag ohne Aussprache durch Frau Klarsfeld. Thema: „Was können wir von Nicholas Sarkozy lernen!“ Es heisst, anschließend seien zwei Krankenwagen des Deutschen Bundestags vorgefahren …