Stabilität der Wirtschaft — Risiko des Wahltags.

 

Die Mitte-Links-Parteien, SPD und GRÜNE, erreichten bei der Bundestagswahl 2017 30 Prozent der Wählerstimmen. Wenige Tage vor der Wahl 2021 sehen Umfragen SPD und GRÜNE bei zusammen 40 bis 42 Prozent. *1)

1. Abkehr von deutscher Stabilitätspräferenz?

Ein Aufwuchs vor allem zu Lasten von CDU/CSU, wenn dies dem Wahlresultat des 26. September 2021 entspräche. Und das mit Programmen von SPD wie auch GRÜNEN (erst recht der LINKEN), die nicht nur Steuern erhöhen und eine Vermögenssteuer einführen, sondern auch die Schuldenbremse im Grundgesetz für “Zukunftsinvestitionen“ reformieren bzw. aufweichen wollen. Außerdem ist damit für SPD und GRÜNE eine EU-Politik verbunden, die gemeinschaftliche Schulden und die Haftung dafür in der Eurozone anstrebt, was weitere “solidarische“ Belastung für Deutschland bedeutet.

Dies ist ein überraschender Wandel, wenn die Umfragen das Stimmungsbild in der Wählerschaft zugunsten von SPD und Grünen richtig erfassen.

Denn bisher schien ein Stabilitätsdenken in Deutschland weit verbreitet für begrenzte Steuerlast, gebremste Staatsschuld und Beachtung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der Eurozone. Dieser verpflichtet die Mitgliedsländer der Eurozone, in eigener Verantwortung die jährlichen Haushaltsdefizite auf 3 % ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) und den Stand ihrer öffentlichen Verschuldung auf 60 % ihres BIPs zu begrenzen. Eine Inanspruchnahme anderer Länder für eigene Schulden (“no-bail-out-Klausel“) ist ausgeschlossen.

Glaubt man den Umfragen, wirft die derzeitige  Abkehr bei SPD und GRÜNEN vom traditionellen Stabilitätsdenken in Deutschland die Frage auf, ob ein solch ausgeprägter Wandel im Stabilitätsdenken deutscher Wählerinnen und Wähler stattgefunden haben könnte. Diese Frage wird durch die Bundestagswahl am 26. September 2021 beantwortet werden.

Welche Stabilitätsprobleme könnte Deutschlands Steuer- und Sozialabgabenlast verursachen?

2. Deutschlands Steuer- und Sozialabgabenlast: ein Stabilitätsproblem?

Nach Artikel 109 (2) und (3) unseres Grundgesetzes lässt sich Stabilität als “gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“ und ein Stabilitätsproblem als eine von der “Normallage abweichende konjunkturellen Entwicklung“ definieren. *2)

Gesamtwirtschaftliche Stabilität ist das Ziel des “Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes“ (StabG) *3) und liegt vor, wenn im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, ein hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum verwirklicht ist. *3)

Dieses Gesetz von 1967 habe neue Bedeutung gewonnen. Es könne sich „in konjunkturellen Sondersituationen als sehr wertvoll erweisen, da es ein schnelles Eingreifen der Wirtschaftspolitik erleichtert. Die bisherigen Anwendungen des StabG zeigten, dass eine beschleunigte Umsetzung von fiskalischen Maßnahmen binnen weniger Wochen möglich war“ *4), wurde 2015 von Mitgliedern des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR Wirtschaft) festgestellt. Diese Analyse konnte durch die wirksame fiskalische Krisenpolitik in der Corona-Pandemie bestätigt werden.

Die Inflation in der Eurozone wird durch die Europäische Zentralbank (EZB) kontrolliert und bekämpft. Damit fehle der deutschen Wirtschaftspolitik — so argumentierte der SVR Wirtschaft 2015 *4) — „ein wichtiges Instrument, um auf Fehlentwicklungen des Preisniveaus und der Wirtschaftstätigkeit zu reagieren.“ Denn die “Geldpolitik der EZB ist auf den gesamten Euroraum ausgerichtet und kann daher die deutsche Wirtschaftsentwicklung nur unzureichend berücksichtigen.“ Daher komme „der Fiskalpolitik in konjunkturellen Ausnahmesituationen eine deutlich höhere Bedeutung zu als zu Zeiten, in denen Deutschland eine eigene Währung besaß.“ Gegenüber der EZB-Politik (Zielfelder: Inflationsrate, Zinsen, Geldmenge, Wechselkurs des Euro, Außenwirtschaft) ist die nationale Fiskalpolitik stärker auf die Ziele des hohen Beschäftigungsstandes und des Wirtschaftswachstums gerichtet.

Die Aussage des SVR Wirtschaft zur Bedeutung der Fiskalpolitik im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes — das heißt von Staatsausgaben, Steuern und Sozialabgaben *5) — gilt nicht nur für den Fall angestrebter wirtschafts- und finanzpolitischer Festigung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität.

Vielmehr sollte eine Analyse gesamtwirtschaftlicher Stabilität auch die Möglichkeit der Überforderung privatwirtschaftlicher, unternehmerischer Tätigkeit durch die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben umfassen — gerade angesichts der Wahlfreiheit von unternehmerischen Standortentscheidungen im Gemeinsamen Markt der EU und weiteren marktwirtschaftlich geordneten Ländern.

Solche Untersuchungen liegen für die OECD-Länder *6) vor.

Unter den OECD-Ländern hat Deutschland für Durchschnittsverdiener eine besonders hohe Belastung der Einkommen aus Arbeit durch Steuern und Sozialabgaben im Verhältnis zu den gesamten Arbeitskosten der Arbeitgeber. *7) Diese Belastung misst die OECD durch den „Abgabenkeil“ („Tax Wedge“), der vereinfacht wie folgt definiert ist und als Prozentsatz ausgedrückt wird. *8):

Persönliche Lohn- bzw. Einkommensteuer plus Sozialabgaben (hier: Arbeitnehmer-Anteil + Arbeitgeberanteil) dividiert durch die Gesamt-Arbeitskosten der Arbeitgeber (= Kosten für Bruttolöhne und -gehälter + Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben.)  *8).

Deutschland hat im Vergleich der 38 OECD-Länder (2020) die zweithöchste Abgabenbelastung des Einkommens aus Arbeit im Verhältnis zu den Gesamt-Arbeitskosten der Arbeitgeber: *7) *8)

  • 49.0 % für kinderlose, alleinstehende (“single“) Durchschnittsverdiener.
  • 44.3 % Familien mit zwei Kindern, wenn beide Partner durchschnittlich verdienen.
  • Geringer ist die Abgabenquote, bezogen auf die Gesamtarbeitskosten der Arbeitgeber, bei Familien mit zwei Kindern und nur einem Erwerbstätigen: 32.9 %. Dies liegt vor allem an der beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie am Ehegattensplitting, das SPD, GRÜNE und LINKE allerdings nach der Wahl abschaffen wollen.

Der für Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Anteil von Lohn- und Einkommensteuer sowie Sozialabgaben an den Gesamt-Arbeitskosten der Arbeitgeber habe, so die OECD-Analyse, eine “beschäftigungshemmende“ Wirkung *8), könnte es mithin Arbeitgebern erschweren, mehr Mitarbeitende einzustellen.

Deutschlands internationale Spitzenposition *4) *8) in der Steuer- und Sozialabgabenlast für die Arbeitskosten der Wirtschaft ist also gerade im Hinblick auf den für das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gebotenen “hohen Stand der Beschäftigung“ bedenklich.

3. Linke Macht oder Stabilität für Deutschland?

Somit erscheint das wichtigste gesamtwirtschaftliche Stabilitätsziel Deutschlands — ein hoher Stand der Beschäftigung bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum *3) — durch die Belastung der Gesamtkosten des Einsatzes von Arbeitskräften in den Unternehmen mit Steuern und Sozialabgaben einem beachtenswerten Risiko der Überforderung ausgesetzt.

Diese Einschätzung erwächst aus dem Eindruck, dass SPD, GRÜNE und erst recht die LINKE ihren Wahlkampf überwiegend mit Zusagen im Stil “Wir geben euch“ zulasten der Wirtschaft bestreiten:

  • Klimapolitik “zur Rettung des Planeten“, dazu „sozialer Ausgleich“ der klimapolitischen Kosten für die Mittelklasse;
  • soziale Umverteilung für “Gerechtigkeit“ von Renten bis zur Miete;
  • zusätzliche Steuern auf “Reiche“, auch durch neue Steuern auf die Substanz von Vermögen (unternehmerisches und privates Vermögen);
  • “europäische Solidarität“ in Richtung einer EU-Schulden- und EU-Transferzahlungsunion, da ja Deutschland anscheinend allein von der EU “profitiere“.

Ökonomisch noch problematischer ist der “Wettbewerb“ zwischen SPD, GRÜNEN und LINKEN um die höchste Forderung nach einem politisch festgesetzten Mindestlohn je Arbeitsstunde von € 12 bzw. € 13.

Der Kanzlerkandidat der SPD, Olaf Scholz, stellt ein demagogisches Versprechen zulasten Dritter, überwiegend privater Arbeitgeber, in Aussicht: „Eine Entscheidung, die dazu führt, dass viele Bürgerinnen und Bürger mehr Geld verdienen. Ich will, dass der Mindestlohn angehoben wird auf 12 Euro. Das bedeutet für 10 Millionen Bürgerinnen und Bürger eine Gehaltserhöhung.“ *9) Diese Aussage krönt Scholz noch durch die anmaßende Behauptung gegenüber Kritik, ihm ginge es um die “Würde“ …

Die eigentlich zuständige Mindestlohn-Kommission (Gewerkschaften und Arbeitgeber, Wissenschaftler in beratender Funktion) wurde 2015 von der Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) eingerichtet, um Parteipropaganda von der Lohnbildung auf Arbeitsmärkten fern zu halten. *10) Der Mindestlohn beträgt derzeit 9.60 €; zum 1. Juli 2022 soll er nach Empfehlung der Mindestlohnkommission auf 10.45 € erhöht werden.

2015 hatte die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) betont: “´Als wir das Mindestlohngesetz gemacht haben, da haben wir uns sehr schnell in der Großen Koalition darauf verständigen können, dass wir keinen politisch festgelegten Mindestlohn wollen.` Stattdessen sollten ´die Sozialpartner den Mindestlohn festlegen in einer unabhängigen, einer eigenständigen Kommission`. Ihnen alleine obliege es ´künftig zu prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist`. Denn sonst würde ´Willkür und Populismus Tür und Tor` geöffnet.“ *11)

Der von Vizekanzler Olaf Scholz als Mitglied des SVR Wirtschaft vorgeschlagene Professor Dr. Jens Südekum warnt davor, „den Mindestlohn in Krisenzeiten stark und schnell zu erhöhen. Der jetzige Mindestlohn sei kein Problem, sagte Wirtschaftswissenschaftler Jens Südekum. Bei zwölf Euro sehe dies jedoch anders aus: ´Es wird heikler, da gehen wir in den kritischen Bereich`“. *12)

Die Warnungen von Andrea Nahles und Prof. Südekum erscheinen umso eindringlicher durch die Überlegung, dass qualifizierte Arbeitnehmer (Fachkräftemangel!) ihre “Qualifikationsprämie“ bei einer politisierten Mindestlohn-Untergrenze in der Wirtschaft von 12 € oder 13 € durch zusätzliche Lohnforderungen verteidigen. Ein Lohnschub könnte ausgelöst werden, der angesichts der stark gestiegenen Inflationsrate zu einer Lohn-Preis-Spirale eskalieren könnte, die Beschäftigung, Wachstum und gesamtwirtschaftliche Stabilität gefährden würde.

4. Fazit

Am 26. September müssen Wählerinnen und Wähler entscheiden:

  • Entweder für linke Regierungsmacht (SPD, GRÜNE, LINKE), die von den SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans propagierte Regierungskoalition “diesseits von CDU/CSU“ 
  • oder für gesamtwirtschaftliche Stabilität in Deutschland durch Parteien, von denen in einer Bundesregierung erwartet wird, dass sie die traditionelle Stabilitätskultur als Grundlage der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft bewahren. Dies würde eine Regierungsbeteiligung von CDU/CSU oder FDP voraussetzen.

Linke Macht oder Stabilität für Deutschland?

*1) Sonntagsfrage Bundestagswahl 2021. Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre … ; https://www.wahlrecht.de/umfragen/.

*2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 109 (2): “Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund des Artikels 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung.“ In Art 109 (3) heißt es: “Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. (Hervorhebung RS); https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_109.html

*3) Siehe: StabG. “Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (BGBl. I S. 582), das zuletzt durch Artikel 267 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist“. In § 1 heißt es: “Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.“ (Hervorhebung RS).

*4) Steffen Elstner, Henrike Michaelis, Christoph M. Schmidt. Überprüfung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes. In: Wirtschaftsdienst. Analysen und Berichte 95. Jahrgang, 2015 · Heft 12 · S. 830–836. Prof. Dr. Christoph M. Schmidt ist (2015, RS) Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR Wirtschaft). Dr. Steffen Elstner und Dr. Henrike Michaelis sind wissenschaftliche Mitarbeiter des SVR Wirtschaft; https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2015/heft/12/beitrag/ueberpruefung-des-stabilitaets-und-wachstumsgesetzes.html.

*5) Es sollte beachtet werden, dass die Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung der Sozialversicherungshaushalte und sonstiger Sozialleistungen Teil des Bundeshaushalts und damit Gegenstand der Fiskalpolitik sind. Die Vorausschau bis 2023 ist Teil der Haushaltsgesetze für den Bundeshaushalt. Danach steigen die Sozialausgaben des Bundes — über alle Bundesministerien addiert — bis 2023 auf rd. € 200 Mrd. Damit würden die Sozialausgaben nach der Finanzplanung des Bundes einen Anteil von 53 % am Bundeshaushalt erreichen. Siehe dazu: Albert Funk. Der Verteilungsstreit beginnt. Sprengen die Sozialausgaben den Bundeshaushalt? 20.03.2019; https://www.tagesspiegel.de/politik/der-verteilungsstreit-beginnt-sprengen-die-sozialausgaben-den-bundeshaushalt/24126256.html

*6) Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ist eine internationale Organisation mit 38 Mitgliedstaaten, die sich der Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen. Die meisten Mitglieder gehören zu den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen und gelten als entwickelte Länder (Wikipedia). Siehe: OECD. Taxing Wages 2021. Schaubild “Taxes as % of labour costs for the average single worker, 2020“.

*7) OECD. Steuern und Sozialabgaben auf Arbeitseinkommen sind in Deutschland leicht gesunken – deutlicher Rückgang in einigen anderen OECD-Ländern. 11.04.2019. Die Zahlenwerte finden sich durch Anklicken der Länder (für den internationalen Vergleich) im Schaubild “Compare your country. Taxing Wages“; https://www.oecd.org/berlin/presse/steuern-und-sozialabgaben-auf-arbeitseinkommen-sind-in-deutschland-leicht-gesunken-11042019.htm

*8) OECD Data. Tax wedge. Schaubild: Tax wedge. Total, % of labour cost, 2000 – 2020. (RS: Der Tax wedge (der “Steuer- und Abgabenkeil“, RS) im Ländervergleich ist durch Anklicken im Schaubild zu finden). Source: Taxing Wages: Comparative tables; https://data.oecd.org/tax/tax-wedge.htm. Zu diesem Indikator — dem Anteil von Lohn- und Einkommensteuern sowie Sozialabgaben der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an den Gesamtarbeitskosten der Arbeitgeber *6), *7) — heißt es: “Tax wedge is defined as the ratio between the amount of taxes paid by an average single worker (a single person at 100% of average earnings) without children and the corresponding total labour cost for the employer. The average tax wedge measures the extent to which tax on labour income discourages employment. This indicator is measured in percentage of labour cost. (Hervorhebung RS; Hinweis: “tax on labour income“ enthält in dieser OECD-Statistik neben der Lohn- bzw. Einkommensteuer auch die Sozialabgaben von Arbeitgebern und Arbeitnehmern abzüglich der Sozialleistungen an Familien. Letztere wurden oben zwecks Vereinfachung im Zähler des tax wedge nicht berücksichtigt).

*9) Scholz als Kanzler? „Ich würde sofort das Gehalt von 10 Millionen Menschen erhöhen“. 03.08.2021. FOCUS Online; https://www.youtube.com/watch?v=0fM31fukiqk

*10) Pascal Beucker. Wahlkampfthema Mindestlohnerhöhung. Laschets Mindestlohnschwindel. 23. 09. 2021; https://taz.de/Wahlkampfthema-Mindestlohnerhoehung/!5797801/

*11) Studie zu Mindestlohn. 12 Euro für Wachstum. Ein Megathema im Wahlkampf. 03.09.2021; https://taz.de/Studie-zu-Mindestlohn/!5798943/

*12) RS Hinweis: Unter den Quellenangaben *10) und *11) wurden bewusst TAZ-Beiträge zitiert, in denen die politische Festlegung des Mindestlohns aus gewerkschaftsnaher Sicht durchaus vehement gefordert wird. Gleichwohl sind die Autor*Innen der journalistischen Sorgfaltspflicht nachgekommen, fachliche Bedenken (s. Aussagen von A. Nahles, *10) und von Prof. Südekum *11)) anzuführen.