Steueroptimierung.

Steuerhinterziehung ist strafbar. Steueroptimierung geht mit den Gesetzen konform, ist also legal.

Damit öffnet sich ein weites Feld für Heuchelei ebenso wie für sinnvolle internationale Zusammenarbeit der Staaten.

Je weiter sich jemand politisch „links“ positioniert, desto größer der Drang, die Steuern zu erhöhen. Wegen der Steuergerechtigkeit! Damit die „Reichen“ mehr zahlen als man selbst!

Natürlich nur, damit in das Gemeinwohl, in die soziale Gerechtigkeit „investiert“ (Hannelore Kraft) wird: Bildung, Forschung, Infrastruktur, Kitas, Pflege, Gesundheit – Wolfgang Bosbach, CDU-MdB, nannte das einmal die „Endlosschleife“ für höhere Steuern.

Preisfrage: Liegt der Anteil dieser „Investitionen“ in Soziale Gerechtigkeit, der als Gehälter an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes fließt, bei 40 % oder eher bei 80 % ? Hinweis: Neben linken Politikern sind Beamtenbund und Ver.di die stärksten Treiber der Gemeinwohl-„Endlosschleife“ und der Steuererhöhungen.

Das Projekt BEPS *1) der OECD verfolgt das Ziel, durch international vereinbarte Maßnahmen die „Steueroptimierung“ v.a. der multi-nationalen Konzerne durch „globale gesetzliche Leitplanken“ *2) zu reglementieren.

Damit soll verhindert werden, dass Erträge von Unternehmen durch Abzüge von Aufwendungen so reduziert werden, dass Gewinne fast steuerfrei bleiben, die Steuerbasis also „erodiert“.

Außerdem sollen internationale Konzerne Regeln unterworfen werden, die Verlagerungen von Gewinnen aus dem Land, wo sie erwirtschaftet wurden, in besonders steuergünstige Länder („Steueroasen“) erschweren.

Durch missbräuchlich berechneten Aufwand – mehr oder weniger willkürlich festgesetzte Leistungs-„Gebühren“ für Patente, Lizenzen oder Preise für Zulieferungen von sonstigen Dienstleistungen oder Waren (konzerninterne „Verrechnungspreise“) – verschwinden Gewinne von dem Standort, wo sie tatsächlich erwirtschaftet werden. Diese Leistungen werden in einer „Steueroase“ erbracht. Als „überhöhter“ Aufwand für importierte Vorleistungen von Konzernen in einem Land mit hoher Steuerlast geltend gemacht, wird so der Gewinn in die „Steueroase“ verlagert.

Das BEPS-Vorhaben ist eine Herkules-Aufgabe. Denn einige Länder sind vor allem an hohen Einnahmen aus der Einkommensteuer interessiert. Andere Länder halten für wichtiger, dass ihre Unternehmen auf den internationalen Märkten wettbewerbsfähig und damit frei in der Steueroptimierung sind. Und manche Länder wollen sich gern – auch durch ihr Einkommensteuersystem – als attraktiver Standort für wichtige Bereiche internationaler Unternehmen empfehlen. Eine weitere Erschwernis des BEPS-Projekts wird dem hohen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zugeschrieben.

Die Interessenkonflikte sind schwierig zu überwinden, da ja allen Ländern freisteht, sich zu beteiligen. Die Wirtschaftspresseschau des Deutschlandradios vom 17.09.2014 deutet an, dass „sich im Zweifel jedes Land selbst am nächsten“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) ist. Und dass sich deshalb die Agenda auf „eine Art Minimalkompromiss“ (Frankfurter Rundschau) beschränken werde.

Und hier sollten die politisch Verantwortlichen für Vernunft und Augenmaß werben. Jeder zäh erarbeitete Kompromiss, der legale, aber nicht zu rechtfertigende „Steuergestaltung“ einschränkt, ist als Fortschritt zu begrüßen.

Umso dringlicher ist sachliche Aufklärung, als bereits linksgewirkte Propaganda an der Wortwahl erkennbar wird. Statt legaler Steueroptimierung oder Steuergestaltung heißt es: „Steuervermeidung“, „legale Steuerflucht“, „Steuertrickserei“, „Tricks der Superreichen und Konzerne“ etc..

Die Heuchelei gegen die „Kapitalisten“ wird also nicht auf sich warten lassen. Dabei wird schnell vergessen: Die Hauptursache für die Notwendigkeit internationaler steuerpolitischer Zusammenarbeit ist weniger bei der Steueroptimierung der Konzerne zu suchen, sondern vor allem bei der unterschiedlichen Steuerpolitik der Staaten selbst.

Und auch deutschen staatlichen Institutionen ist das Streben nach „Steueroptimierung“ nicht fremd. Blicken wir auf die Heimstatt der Sozialdemokratie und des Ehrbaren Kaufmanns (Ausnahmen bestätigen die Regel!). Blicken wir auf die Freie und Hansestadt Hamburg.

Dort findet sich eine feine Institution (Gustav-Mahler-Platz 1!): „Die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungs­management mbH (HGV), eine 100%ige Tochter­gesellschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die HGV ist die Konzern­holding für einen Großteil der öffent­lichen Unter­nehmen der FHH.“

Der Zweck der HGV wird in hanseatischer Klarheit definiert: „Die Bündelung eines großen Teils der öffentlichen Unternehmen der FHH in der HGV hat im Wesent­lichen den Zweck, Gewinne und Verluste – soweit gesetzlich zulässig – mit dem Ziel der Steuer­optimierung zu verrechnen.“ *3)

Wer hätte gedacht, wie verbreitet das Ziel der „Steueroptimierung“ verfolgt wird? Und wie verbreitet dieses Unwort zur Tarnung der „Steuertrickserei“ der Superreichen, der Konzerne und der Kapitalisten sogar jenseits dieser Kreise ist!

*1) Base Erosion and Profit Shifting (BEPS). D.h. Erosion der Bemessungsgrundlage (Einkommen, Gewinn), auf die Steuersätze angewendet werden und Gewinnverlagerung in „Steueroasen“, RS.

*2) Projekt der OECD. Kampf gegen schädliche Steuerpraktiken. Natalie Gratwohl. 16.9.2014; http://www.nzz.ch.

*3) Die HGV. Aufgaben und Zweck; www.hgv.hamburg.de/HGV.html (Hervorhebung, RS).