Vermögenssteuer.

Heute mal wieder das ökonomische Repetitorium unseres DGB-Vorsitzenden Michael Sommer genossen!

Mit Bitte um Verständnis – da ich dies und ä.m. seit 40 Jahren mit Beiträgen unterstütze – wenn ich jetzt auch den groben Unfug der Vermögenssteuer mit einem ergänzenden Vorschlag fördern möchte.

Hier wird grundsätzlich nicht pro domo geredet. Aber vor allem Handwerker, Selbständige ohne Mitarbeiter (sog. „Solo-Selbständige“) oder Kleinunternehmer – sie alle müssen sich ein Vermögen für die Alterssicherung aufbauen. Schon deshalb, weil sie nicht mit „würdigen Ruhegehältern“ rechnen können. Sie werden durch Herrn Sommers Weisheit und Sorge um die Staatseinnahmen besonders hart getroffen. Und Vorsicht, große Vorsicht, gegenüber dem Gerede von „Freibeträgen“ bei der Vermögenssteuer!

Der DGB-Anschlag schreit nach Solidarität mit diesen hart arbeitenden und um selbstverantwortliche Lebensführung ringenden Gruppen. Denn sie sind doch eine immer wichtiger werdende sozialdemokratische „Zielgruppe“. Das geht jedenfalls aus veröffentlichten programmatischen Dokumenten der SPD hervor.

Daher mein folgender Vorschlag, der darauf abzielt, die Einnahmen aus einer Vermögenssteuer so zu erhöhen, dass der Steuersatz so niedrig wie möglich bleiben kann.

Denn mit der Unvermeidlichkeit dieses Zugriffs ist fast sicher zu rechnen (aber noch kann gewählt werden !!!). Die Anhänger der Vermögenssteuer könnten bald die Regierungsmacht übernehmen. Zu diesen Vermögenssteuer-Fans gehören derzeit fast die Hälfte der „politischen Klasse“, ferner deren Verbündete in Gewerkschaften, Kirchen oder Beamtenschaft sowie sonstige Nicht-Betroffene – die sämtlich für das Alter nicht sparen müssen, weil sie mit würdigen Ruhestandsbezügen rechnen dürfen. Die deshalb kein Vermögen durch Sparen oder Erben benötigen. Und dazu dürften ohnehin alle diejenigen gezählt werden, die den Staat für ihren Lebensunterhalt verantwortlich machen.

An diese Gruppen vor allem richtet sich der folgende Beitrag, ein „Gleichgewicht der Schmerzen“ (österreichisches Motto fürs Sparprogramm) anzustreben:

1) Sämtliche Ruhegehaltsansprüche, soweit sie über die Durchschnittsrente (ca. 1000 Euro/Monat; 12000 Euro/Jahr) hinausgehen, werden ab sofort bei jedem erfasst – bei noch nicht im Ruhestand Befindlichen auf der Grundlage der Projektion des gegenwärtigen Einkommens bis zur Altersgrenze (rechnen wir der Einfachheit halber mit Einkommenssteigerungen bis zur Höhe der von der EZB hingenommenen Inflationsrate von 2 % p.a.).

2) Diese ermittelten und periodisch angepassten Ansprüche auf Bezüge mit Eintritt in den Ruhestand werden als Einnahmestrom projiziert bis zur versicherungsmathematischen Lebensdauer nach den Versicherungstabellen der Lebensversicherer (z.B. etwa 90 Jahre für Damen, 85 Jahre für Herren, ab dem 65. bzw. 67. Lebensjahr).

3) Der so ermittelte Einnahmestrom vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Ende der versicherungsmathematisch erwarteten Lebensdauer wird auf den Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand abgezinst, d.h. der Kapitalwert der zu erwartenden Bezüge im Ruhestand festgestellt. Der Zinssatz liege 3 Prozentpunkte über der von der EZB tolerierten Inflationsrate, also bei 5%. Dies ist der für Vorsorge-Sparen zu kalkulierende Mindestsatz, die „Deppen-Grenze“ nach Peer Steinbrück.

Bei diesem Zinssatz wäre gerade noch haarscharf vermieden, dass Sparer für Vorsorge im Alter „auf Dauer .. Deppen“ sind. Dies ist ja die Sorge des finanzpolitisch in seiner Partei einsam vernünftigen Peer Steinbrück (Unterm Strich, 3. Auflage, S. 134). Peer Steinbrück und seine Anhänger können jedoch alle Hoffnung fahren lassen, wenn Herr Sommer und die von ihm unterstützten Protagonisten der SPD, der Grünen oder gar der Linken das Sagen bekommen. Denn dann wird die Kapitalertragsteuer sofort auf rd. 33 % erhöht werden, schriftlich zugesagt. Und wer glaubt denn noch, dass die für Vorsorgesparen relevante Inflationsrate bei 2 % liegt?

4) Der gemäß den Punkten 1) bis 3) ermittelte Kapitalwert von Einkommen im Ruhestand, bzw. das hier sog. „Kapitalwert-Vermögen“, werde grundsätzlich den übrigen Vermögenswerten hinzu addiert, um den uns noch verheimlichten Satz der Vermögenssteuer anzuwenden. Die Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst, Verdi, hat dafür natürlich schon Gutachten von beamteten Experten und Freunden der Vermögenssteuer eingeholt.

Soviel zur Berechnung des „Kapitalwert-Vermögens“. Zwar bin ich weit entfernt von der Finanzmathematik, aber solche Könner werden sofort den sicher nicht neuen Grundgedanken erfasst haben und könnten, mit Einverständnis von Herrn Sommer, Nägel mit Köpfen machen.

Für andere noch ein Beispiel zur Erläuterung. Herrn Sommer sei für seine bereichernden Vorschläge ein Ruhegehalt von mindestens Euro 10 000 im Monat gegönnt, macht 120 000 Euro im Jahr, wenn er in rd. 5 Jahren den wohlverdienten Ruhestand antritt. Er soll dann mindestens weitere 20 Jahre hochleben, so wünschen wir Gewerkschaftsmitglieder von Herzen.

Jetzt lasst uns ganz grob rechnen:

1) Das die deutsche Jahres-Durchschnittsrente von 12 000 Euro übersteigende Ruhegehalt des Großen betrage, so sei angenommen: 108 000 Euro/Jahr.

2) Dies für 20 Jahre zu wünschen, ergibt folgenden Kapitalwert: Für 5% Zinssatz und 20 Jahre Laufzeit ist der finanzmathematische „Kapitalisierungsfaktor“: 12,46. 108 000 Euro multipliziert mit 12,46: Da erfreuen sich Herr Sommer und viele Politiker des linken Spektrums sowie ihre beamteten und angestellten Berater für die Einführung der Vermögensteuer eines „Kapitalwert-Vermögens“ von: 1 345 680 Euro.

3) Nun die Bitte um die sozialdemokratische Solidarität, diesen oder ähnliche Kapitalwerte würdiger Ruhestandsbezüge, also das „Kapitalwert-Vermögen“, zum bestehenden Geld- und Immobilienvermögen hinzu addieren – und Vermögenssteuer entrichten, damit unser aller Staat „handlungsfähig“ bleibt!

Wir brauchen dieses Kapitalwert-Vermögen zusätzlich; denn Herr Sommer u.v.a.m. haben große Pläne für den „handlungsfähigen Staat“. Außerdem hat Herr Sommer zur geplanten Vermögenssteuer im heutigen DLF-Repetitorium schon wieder einen kreativen Einfall gehabt. Ist nämlich Vermögen erst einmal beim Finanzamt erfasst, denkt er bereits weiter. An eine „Vermögensanleihe“, angeblich rückzahlbar, und natürlich alles für das Gemeinwohl, für „Zukunftsprogramme“; denn „es gibt unglaublich viel privates Vermögen … bei den Vermögenden …“ (M.Sommer, Deutschlandradio, 31.01.2012).

Trotz der Vermögenssteuer-Drohung von Herrn Sommer und seinen Gleichgesinnten wollen wir doch unserer sozialdemokratischen Zielgruppe fleißiger Handwerker, Selbständiger ohne Mitarbeiter und Kleinunternehmer, noch gerade in die Augen sehen können. Menschen, die für ihr „pensionsarmes“ Alter ein Geldvermögen oder Immobilienvermögen aufbauen mussten. Die eine Vermögenssteuer nicht aus würdigen Renten oder Pensionen bezahlen können, sondern nur durch Abbau ihres Vermögens für die Alterssicherung!

Lassen wir künftig also auch unser „Kapitalwert-Vermögen“ besteuern! Da wir doch alle dem sozialen Zusammenhalt so hohen Wert beimessen!