Zur Debatte um Bundespräsident Wulff.

Dieses Thema ist dem Staatsbürger so wichtig, dass eine Bemerkung vorausgeschickt sei.

Diese Blog-Beiträge folgen:

1. Dem Wort des polnischen Schriftstellers Stanislaw Lec, das Günther Nooke als einen Leitsatz aus dem Jahr 1989 übermittelte (FOCUS Magazin, Nr. 40, 1995): „Der Preis, den man für die Freiheit zahlen muss, sinkt, wenn die Nachfrage steigt.“ Das heißt, je intensiver die Freiheit mit den heutigen Möglichkeiten verantwortlich genutzt wird, desto mehr wird dieses Grundrecht gestärkt.

2. Der Höflichkeit, es dem Wanderer in der Bloggerwelt zu erleichtern, durch genaue Info zur Person schnell entscheiden zu können, entweder lesen oder weiter und woanders suchen.

3. Der Einstellung „take it or leave it“.

Nun zum Thema!

Zu danken ist dem DGB-Vorsitzenden, Herrn Michael Sommer. Er hat im heutigen BAMS-Interview eine grundanständige Stellungnahme abgegeben: „Ich finde, Christian Wulff ist ein guter Präsident, der das Amt im ersten Jahr gut ausgefüllt hat. Ich sehe nicht, dass es an seiner Amtsführung grundsätzliches auszusetzen gäbe. Ich hoffe, dass die aktuell debattierten Vorgänge aus seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident bald aufgeklärt werden können.“

Weiterhin ist Herrn Dr. Michael Naumann für einen hoffentlich nachhaltig wirksamen Beitrag gegen die Hetzmeute zu danken, die sich auf die Jagd gegen Bundespräsident Wulff begeben hat. Diese Jagd begann mit der Schäbigkeit, dafür einen Zeitpunkt zu wählen, als der Bundespräsident im Interesse unseres Staates Partnerländer besuchte. Sie setzt sich in der Schäbigkeit fort, im TV die skandalöse Behandlung einer Kassiererin mit der aktuellen Debatte um die Person des Bundespräsidenten zu vermengen.

Zur Einordnung: Der Bundespräsident „ist Oberhaupt der Bundesrepublik“ (Model, Creifelds, Lichtenberger, Staatsbürger-Taschenbuch, 24. Aufl., München 1989, S. 127) und gehört damit zu den „Obersten Bundesorgane(n)“ … Die höchsten Organe des Bundes sind, nach der Einteilung des GG (Grundgesetzes, RS) geordnet: I. Der Bundestag. … II. Der Bundesrat als Vertretung der Länder. … III. Der Bundespräsident. … IV. Die Bundesregierung. …“ (a.a.O., S. 112 f.).

Der Staatsbürger erwartet, dass sich diese Verfassungsorgane gegenseitig achten; denn „sie gehören uns allen“ (Renate Künast, MdB).

Die Schäbigkeit des Herrn Trittin, MdB, gegenüber Herrn Bundespräsident Dr. Horst Köhler ist nicht vergessen. Vielleicht hat Herr Dr. Naumann, Chefredakteur des CICERO – Magazin für politische Kultur, deshalb im heutigen Presseclub politischen und staatsbürgerlichen Anstand eingefordert. Ich habe ihn so verstanden: Zunächst sei zu prüfen, ob der Sachverhalt des „Privatkredits“ und seine Umstände den Tatbestand des Bruchs niedersächsischen Landesrechts („Ministergesetz“) überhaupt erfülle. Solange dies nicht geprüft sei, werde zum „Halali zu früh geblasen“.

Könnte sich nicht die derzeitige Kontroverse um die Antwort des damaligen Ministerpräsidenten „auf die Anfrage der niedersächsischen Abgeordneten im Landtag“ mit der Erklärung des Bundespräsidenten vom 15. Dezember 2011 erledigt haben? Die damalige Anfrage und die anhaltende Debatte dürfte wohl auch als Teil parteipolitischer Grabenkämpfe zu werten sein. Da kamen eben Anfang 2010 aus dem niedersächsischen Landtag Anfragen an den Ministerpräsidenten Wulff, und die wurden nach rechtlicher Prüfung in diesem Stil beantwortet.

Ein Staatsbürger fragt deshalb: Ist das Ganze entweder politisch zu bereinigen oder aber zuständigem juristischen Urteil zu überantworten?